Altenpflege – ist Begegnung zwischen Generationen und Respekt vor dem Alter.
Altenpflege ist aufmerksames Beobachten und Einfühlen in den alten Menschen.
Altenpflege ist „Brückenschlagen“, eine pflegerische Beziehung aufbauen, Hilfe leisten.
Altenpflege ist vorausschauendes, geplantes Handeln und Unterstützung bei Anpassungsprozessen.
Altenpflege ist Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen.
Altenpfleger/innen unterstützen alte Menschen dort, wo sie wohnen und sich aufhalten:
In der eigenen Wohnung, in einer Einrichtung für betreutes Wohnen, in einem Altenheim, in einer Tagespflegestätte, in einer Wohngemeinschaft, in einem gerontopsychiatrischen Pflegeheim, in einer Klinik.
In die Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden, wer …
- den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt
- die Abschlussprüfung an der Berufsfachschule Altenpflegehilfe oder Pflegeassistenz bestanden hat
- die Berufsausbildung zur Krankenpflegehelferin/zum Krankenpflegehelfer erfolgreich abgeschlossen hat.
Alle Bewerber/innen müssen ihre persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) und gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis) nachweisen.
In Klasse 2 der BFS Altenpflege kann aufgenommen werden, wer die BFS Pflegeassistenz mit guten Leistungen abgeschlossen hat.
In Klasse 3 der BFS Altenpflege kann aufgenommen werden, wer …
- die Fachschule Heilerziehungspflege oder
- die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung
erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Während dieser Zeit (36 Monate) wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von 135 Euro erhoben.
Das Land Niedersachsen gewährt den Schülerinnen und Schülern jeweils rückwirkend einen Zuschuss zum Schulgeld von 100 Euro monatlich.
Die Kosten für Schulbücher betragen ca. 150 Euro einmalig zu Beginn der Ausbildung.
Die Berufsfachschule Altenpflege bietet die Ausbildung in Vollzeitform an.
Während der dreijährigen Schulzeit wird die praktische Ausbildung in einem Altenheim oder einem ambulanten Pflegedienst in Alfeld oder Umgebung abgeleistet. Sonderpraktika und fachpraktische Übungen finden in verschiedenen Einrichtungen der Altenhilfe und Altenpflege statt.
Die Ausbildung schließt mit einem Examen ab, nach dessen Bestehen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und die staatliche Anerkennung ausgesprochen wird.
Schüler/innen der BFS Altenpflege schließen einen Vertrag über die schulische Ausbildung mit dem DBZ ab.
Sie bewerben sich gleichzeitig bei Altenheimen oder ambulanten Pflegediensten um einen praktischen Ausbildungsplatz und schließen einen Vertrag über die praktische Ausbildung ab.
Die Vertragsformulare erhalten sie von der Altenpflegeschule.
Die Ausbildung kann nur begonnen werden, wenn sowohl ein Schulvertrag als auch ein Vertrag über die praktische Ausbildung vorliegen.
Während der gesamten Ausbildungszeit wird eine monatliche Ausbildungsvergütung gezahlt.
Die Höhe dieser Ausbildungsvergütung beträgt mindestens 80% der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung für Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen.
| Gesamtstundenzahl: |
2400 Unterrichtsstunden |
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2500 Stunden Praktikum |
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| Der Unterricht verteilt sich wie folgt: |
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| Berufsübergreifender Lernbereich |
300 Unterrichtsstunden |
| Deutsch |
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| Englisch |
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| Politik |
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| Religion |
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Berufsbezogener Lernbereich - Theorie und schulische Praxis - |
2100 Unterrichtsstunden
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| Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege |
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| Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung |
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| Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit |
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| Altenpflege als Beruf |
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| Optionale Lernangebote |
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| Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - |
2500 Stunden |
| Inkl.zwei Sonderpraktika in gerontopsychiatrischen und ambulanten Pflegeeinrichtungen |
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Faltblatt Altenpflege